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   BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61   

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https://dejure.org/1961,3067
BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61 (https://dejure.org/1961,3067)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61 (https://dejure.org/1961,3067)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 2/61 (https://dejure.org/1961,3067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtliche Bedeutung der §§ 207 und 218 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Erstreckung der Prüfung und Beurteilung durch das Gericht auf das gesamte berufliche und außerberufliche schuldhafte Verhalten des Antragsstellers - Erfüllung der ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61
    Dadurch, daß er dem Antragsteiler das rechtliche Gehör gewährt hat, ist auf jeden Fall ein etwaiger Verfahrensmangel vor dem Ehrengerichtshof geheilt (vgl. BVerfGE 5, 9/10; 5, 22, 24; 8, 184, 185).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61
    Dadurch, daß er dem Antragsteiler das rechtliche Gehör gewährt hat, ist auf jeden Fall ein etwaiger Verfahrensmangel vor dem Ehrengerichtshof geheilt (vgl. BVerfGE 5, 9/10; 5, 22, 24; 8, 184, 185).
  • BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvR 268/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbekanntgabe einer

    Auszug aus BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61
    Dadurch, daß er dem Antragsteiler das rechtliche Gehör gewährt hat, ist auf jeden Fall ein etwaiger Verfahrensmangel vor dem Ehrengerichtshof geheilt (vgl. BVerfGE 5, 9/10; 5, 22, 24; 8, 184, 185).
  • BGH, 15.02.1955 - 1 StR 711/54
    Auszug aus BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61
    Denn die Tatsache, daß sich der Antragsteller damals verfehlt hat, ist durch die Löschung der Disziplinarstrafe nicht aus der Welt geschafft worden (vgl. BGH MDR - bei Dallinger - 1952, 18; MDR 1955, 501; RGSt 60, 285, 288; 74, 177).
  • RG, 16.04.1940 - 1 D 194/40

    Der neue Abs. 4 des § 4 StraftilgungsG. hindert nicht, in einem späteren

    Auszug aus BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61
    Denn die Tatsache, daß sich der Antragsteller damals verfehlt hat, ist durch die Löschung der Disziplinarstrafe nicht aus der Welt geschafft worden (vgl. BGH MDR - bei Dallinger - 1952, 18; MDR 1955, 501; RGSt 60, 285, 288; 74, 177).
  • RG, 18.06.1926 - I 328/26

    1. Stellt sich der im § 161 Abs. 1 StGB. vorgesehene Ausspruch der dauernden

    Auszug aus BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61
    Denn die Tatsache, daß sich der Antragsteller damals verfehlt hat, ist durch die Löschung der Disziplinarstrafe nicht aus der Welt geschafft worden (vgl. BGH MDR - bei Dallinger - 1952, 18; MDR 1955, 501; RGSt 60, 285, 288; 74, 177).
  • BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 15/62

    Rechtsmittel

    Denn im Zulassungsverfahren kommt es auf die Gesamtpersönlichkeit des Antragstellers an (vgl. BGHZ 34, 252, 254 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 13/60]; ferner die Beschlüsse vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 2/61 - 15. Mai 1961 - AnwZ (B) 10/61 = LM Nr. 1 zu § 9 BRAO - und vom 15. Mai 1961 - AnwZ (B) 5/61 -).

    Häufig werden weit zurückliegende Vorfälle bei zwischenzeitlichen Wohlverhalten milder beurteilt werden können (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 12. Dezember 1960 - AnwZ (B) 6/60 - 24. April 1961 - AnwZ (B) 2/61 - 15. Mai 1961 - AnwZ (B) 5/61 und 10/61 - 9. Oktober 1961 - AnwZ (B) 25/61 und 11. Dezember 1961 - AnwZ (a) 33/61 -).

  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 3/80

    Anfechtung von Vorstandswahlen einer Rechtsanwaltskammer

    Geschieht dies, so kann, da der Betroffene keinen Anspruch darauf hat, daß sein Fall von zwei Tatsacheninstanzen beurteilt wird, von einer Zurückverweisung abgesehen werden (BGH, Beschlüsse vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 2/61 = EGE VI, 57; vom 10. Juli 1961 - AnwZ (B) 18/61 = EGE VII, 7, 9, insoweit in BGHZ 35, 292 [BGH 10.07.1961 - AnwZ B 18/61] nicht abgedruckt; vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 1/78; vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 2/78 - und vom 15. Oktober 1979 - AnwZ (B) 8/79).
  • BGH, 15.10.1979 - AnwZ (B) 8/79

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund Vermögensverfalls -

    Geschieht dies - wie hier -, so kann, da der Betroffene keinen Anspruch darauf hat, daß sein Fall von zwei Tatsacheninstanzen beurteilt wird, von einer Zurückverweisung abgesehen werden (BGH, Beschlüsse vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 2/61 = EGE VI, 57; vom 10. Juli 1961 - AnwZ (B) 18/61 = EGE VII 7, 9, insoweit in BGHZ 35, 292 [BGH 10.07.1961 - AnwZ B 18/61] nicht abgedruckt; vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 1 und 2/78 und vom 25. Juni 1979 - AnwZ (B) 3/79 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 39/88

    Rechtsmittel

    Dem Ehrengerichtshof unterlaufene Fehler in der Gerichtsbesetzung oder in der Gewährung des rechtlichen Gehörs, die der Antragsteller bemängelt, könnten sich daher auf die Entscheidungsfindung des Senats nicht auswirken und wären geheilt (BGH, Beschluß vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 2/61 = EGE VI 57, 59; vom 10. Juli 1961 - AnwZ (B) 18/61 = EGE VII 7, 9; vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 34/85).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 8/66

    Rechtsmittel

    Der Rechtsanwalt, der nur dem Gesetz und dem Gewissen unterworfen ist, muß eine feste innere Haltung und Sachlichkeit bewahren, um so seiner Aufgabe, unabhängiger Berater und Vertreter der Rechtsuchenden zu sein (§ 3 BRAO), gerecht werden zu können (vgl. Beschluß des Senats vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 2/61 = Ehrenger.
  • BGH, 22.01.1962 - AnwZ (B) 45/61

    Verurteilung wegen fortgesetzter versuchter Abtreibung - Entlassung aus einem

    Denn die Tatsache, daß sich der Antragsteller damals verfehlt hat, ist durch die Löschung der Strafe nicht aus der Welt geschafft worden (ebenso der Beschluß des Senats vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 2/61 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch - zu der ähnlichen Frage eines gnadenweisen Erlasses - BGHZ 34, 252, 253 f) [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 13/60].
  • BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62

    Rechtsmittel

    Auf der anderen Seite schreibt die Regelung des § 207 für verwaltungsgerichtliche oder ehrengerichtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit der Zulassung oder der Ablehnung eines Zulassungsantrages eingeleitet worden und im Zeitpunkt des Inkrafttretens der BRAO noch anhängig waren, ausnahmslos die Einstellung vor (vgl. die nicht veröffentlichte Entscheidung AnwZ (B) 2/61 vom 24. April 1961).
  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 29/62

    Rechtsmittel

    Der Senat hat schon in der Sache AnwZ (B) 2/61 in seinem Beschluß vom 24. April 1961 ebenso wie jetzt der Ehrengerichtshof ausgesprochen, daß die Vorschriften des § 218 BRAO nur "für die die ehrengerichtliche Bestrafung , wie sie jetzt in §§ 113 ff BRAO geregelt ist, betreffenden Verfahren der Ehrengerichte" gelten (ebenso AnwZ (B) 19/62 vom 1. Oktober 1962).
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